Betriebsarzt

Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung
in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Sie haben den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung
verantwortlichen Personen zu beraten.

Insbesonders bei:

 
   
 

a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen.

 

b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.

 

c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln.

 

d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen, sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen,
insbesondere des Arbeitsrhytmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze,
des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung.

 

e) der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb.

 

f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels, sowie der Eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess.

 

g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten, sowie die Untersuchungsergebnisse
zu erfassen und auszuwerten.

Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen!

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